Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können sozialversicherungspflichtig sein

Sichert sich ein Minderheitsgesellschafter im Rahmen seiner Tätigkeit arbeitnehmerähnliche Rechte, kann die Gesellschaft zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet sein.


Im Besitz von 49,71 % der Geschäftsanteile einer GmbH, war der Mann als Geschäftsführer einer Softwarefirma tätig. In seinem Vertrag wurden u.a. Fragen des Gehalts, sein Urlaubsanspruch, ein Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall und verschieden andere Nebenleistungen geregelt.

Das Gericht sah in diesem Beziehungsgeflecht eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung begründet und verpflichtete die Gesellschaft zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Neben den Regelungen im Vertrag würde dafür auch sprechen, dass der Mann aufgrund seiner Minderheitsbeteiligung einem Weisungsrecht der Gesellschaft als Arbeitgeberin unterliegt, welches er nicht allein aufheben kann. Vor diesem Hintergrund sind folglich auch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen.
 
Sozialgericht Dortmund, Urteil SG DO S 34 R 580 13 vom 21.03.2014
[bns]
 
Bauanwalt nahe Schenefeld, Anwalt Baurecht nahe Quickborn, Anwalt Finkenwerder, Architektenrecht nahe Wedel, Kanzlei nahe Reinbek, Gewerbliches Grossbauvorhaben Hamburg, Anwaltskanzlei nahe Geesthacht, Juristische Baubetreuung nahe Wedel, Projektcontrolling nahe Buchholz in der Nordheide, Kanzlei Hamburg