Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Baurecht - Blog

Downloadsoftware für MyVideo verboten

Eine Software zum Download der Videos von der Website MyVideo stellt einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar und darf aus diesem Grund nicht mehr hergestellt, vertrieben oder zu gewerblichen Zwecken besessen werden.


Die Software "JDownloader2" ermöglicht es ihren Nutzern, Videos und die dazugehörigen Tonspuren von der Internetplattform MyVideo herunterzuladen. Dabei werden durch die Plattform zum Schutz vor illegalen Downloads eingerichtete Verschlüsselungsverfahren umgangen.

Das Hamburger Landgericht erließ eine einstweilige_Verfügung. In dieser untersagte es die Verwendung der Software und führte begründend aus, dass es sich bei den auf der Plattform verwendeten Verschlüsselungsverfahren um wirksame technische Schutzmaßnahmen im Sinne des Urheberrechts handelt. Deren Umgehung ist nicht statthaft.
 
Landgericht Hamburg, Urteil LG HH 310 O 144 13 vom 25.04.2013
Normen: § 95a II, II UrhG
[bns]
 
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