Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Sharehoster haftet bei unterlassener Entfernung einer illegalen Datei

Löscht ein Sharehoster eine illegale Datei erst vier Wochen nach dem Hinweis des Rechteinhabers macht er sich als Gehilfe haftbar.


So die Entscheidung des OLGs in Hamburg im Fall eines Sharehosters, welcher die Löschung nach einem Hinweis auf ein illegal bereitgestelltes Hörbuch zwar zusagte, die Datei aber erst nach mehr als vier Wochen löschte.

Das Gericht führte aus, dass der Sharehoster zwar nicht selbst das Urheberrecht verletzte, wohl aber als Gehilfe haftbar ist. Denn die lange Verzögerung der Löschung sei als Vorsatz zu werten, da er die Verletzung billigend in Kauf nahm. Seine Haftung hätte er nur ausschliessen können, wenn er die zugesagte Löschung auch zeitnah vorgenommen hätte.
 
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil OLG HH 5 W 41 13 vom 13.05.2013
Normen: § 19a UrhG, § 27 StGB
[bns]
 
Bauspezifische Werkvertraege Hamburg, Rechtsanwalt Hamburg, Projektcontrolling nahe Buchholz in der Nordheide, Anwalt nahe Schenefeld, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg, Bauvertraege Glinde, Kanzlei nahe Quickborn, Anwaelte nahe Glinde, Juristische Baubetreuung Hamburg, Gewerbliches Grossbauvorhaben Wedel