Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Klauseln über Änderung der Abflugzeiten unwirksam

Klauseln in den AGBs zu Pauschalreisen, welche eine Änderung der Abflugzeiten vorsehen, sind unwirksam und dürfen in Zukunft nicht mehr verwendet werden.


Zu diesem Ergebnis gelangte das OLG Celle und gab damit der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherschützer gegen diverse große Reiseveranstalter statt. In den Vertragsbedingungen zu Pauschalreisen fanden sich Klauseln, welche die durch ein Reisebüro gemachten Angaben zu Abflugzeiten als unverbindlich bezeichneten.

Begründend führte das Gericht aus, dass es sich bei den Abflugzeiten um ein entscheidungsrelevantes Argument für viele Buchende handeln würde. Bei einer nachträglichen Änderung bestünde hingegen die Gefahr, dass der Reiseveranstalter mit den durch die Änderung freigewordenen günstigen Abflugzeiten weitere Kunden wirbt. Darüber hinaus handelt es sich bei der Änderung um eine Änderung der vertraglichen Leistung. Eine solche ist nur bei triftigen, für den Kunden erkennbaren, Gründen möglich.
 
Oberlandesgericht Celle, Urteil OLG CE 11 U 82 12 vom 07.02.2013
[bns]
 
Gewerbliches Grossbauvorhaben Stade, Bauvertraege Reinbek, Architektenrecht Finkenwerder, Anwaelte nahe Pinneberg, Anwalt Baurecht Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Finkenwerder, Anwaltskanzlei Hamburg, Kanzlei nahe Quickborn