Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Auch Minderjährige müssen für Abmahngebühren aufkommen

Begeht ein Jugendlicher eine Urheberrechtsverletzung, so ist er trotz seines jugendlichen Alters zur Zahlung von Schadensersatz und Abmahngebühren verpflichtet.

Dem steht es nicht entgegen, dass der Minderjährige in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, da die Urheberrechtsverletzung keine rechtsgeschäftliche Handlung, sondern eine deliktische darstellt.

In dem zu entscheidenden Sachverhalt hatte ein Jugendlicher eine von ihm verwaltete Seite mit einem Link versehen, welcher auf eine Urheberrechte verletzende illegale Filesharing-Seite führte. Unerheblich war dabei, dass dem Jugendlichen keine Möglichkeit zur Verfügung stand, auf den Inhalt dieser Seite einzuwirken, da das entscheidende Gericht alleine in der Verlinkung bereits ein Urheberrechte verletztendes öffentliches Zugänglich machen sah. Im Ergebnis wurde der Jugendliche zu einem Schadensersatz in Höhe von 7000 Euro und zur Begleichung der Abmahngebühren von mehr als 2000 Euro verurteilt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH I ZA 17 10 vom 03.02.2011
Normen: §§ 104 ff. BGB, § 97 UrhG
[bns]
 
Bauspezifische Werkvertraege Geesthacht, Anwaelte Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Hamburg, Gewerbliches Grossbauvorhaben Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwaltskanzlei nahe Pinneberg, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg, Kanzlei nahe Geesthacht, Bauvertraege Reinbek